{"id":988,"date":"2022-05-23T18:30:36","date_gmt":"2022-05-23T17:30:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/?post_type=themenkapitel&#038;p=988"},"modified":"2022-05-27T17:29:12","modified_gmt":"2022-05-27T16:29:12","slug":"arbeit","status":"publish","type":"themenkapitel","link":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/themenkapitel\/arbeit\/","title":{"rendered":"Arbeit"},"content":{"rendered":"<p style=\"font-weight: 400;\">Die Europ\u00e4ische Union hat auf dem Gebiet der sogenannten prek\u00e4ren Arbeitsverh\u00e4ltnisse durchaus relevante Schritte gesetzt. Insbesondere die Richtlinie \u00fcber befristete Arbeitsverh\u00e4ltnisse ist hier zu nennen. Keine L\u00f6sung bietet das Unionsrecht jedoch f\u00fcr neue Arbeitsformen an. So genannte neue Selbstst\u00e4ndige, die de facto in wirtschaftlicher Abh\u00e4ngigkeit arbeiten, werden \u2013 sofern nicht eine Einordnung in den Betrieb des Arbeitgebers vorliegt \u2013 vom Unionsrecht nicht erfasst. Dabei sind gerade diese zunehmenden Besch\u00e4ftigungsformen, weil sie auch grenz\u00fcberschreitend ausge\u00fcbt werden, europ\u00e4isch zu regeln. Zu diesen Personengruppen geh\u00f6ren insbesondere auch grenz\u00fcberschreitend arbeitende Pflegepersonen, deren sozialer Status ausschlie\u00dflich von den Regelungen der Mitgliedsstaaten abh\u00e4ngt. Es w\u00e4re schon viel geleistet, w\u00fcrden die bestehenden europ\u00e4ischen Regelungen auch auf diese arbeitnehmer\u00e4hnlichen Gruppen ausgedehnt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Es ist nicht nur ein Gebot des sozialen Ausgleichs und des sozialen Friedens, die Entgeltniveaus der Mitgliedsstaaten anzun\u00e4hern. Es k\u00f6nnen auf Dauer auch die Wettbewerbsverzerrungen, die durch extreme Unterschiede in den Niveaus der Sozial- und Arbeitsbedingungen entstehen, nicht hingenommen werden. Zwar haben sich durch die Wirksamkeit von Marktmechanismen die Niveaus der Entgelte und Arbeitsbedingungen angen\u00e4hert, dieser Prozess ist jedoch zu langsam und mit hohen sozialen Kosten, insbesondere durch wirtschaftlich erzwungene Binnenmigration, verbunden. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie zur Schaffung eines angemessenen Lebensstandards am Ort der T\u00e4tigkeit durch Mindestl\u00f6hne ist daher zu begr\u00fc\u00dfen. Die Festlegung des konkreten Mindestlohns ist dabei an Kriterien zu binden wie Kaufkraft, Bruttolohnniveau und Arbeitsproduktivit\u00e4t. Diese Kriterien m\u00fcssen europaweit konkretisiert und standardisiert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen in grenz\u00fcberschreitend agierenden Unternehmen bedarf es branchen- bzw. unternehmensbezogener genereller europ\u00e4ischer Regelungen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ist daher die Einf\u00fchrung europ\u00e4ischer Kollektivvertr\u00e4ge, verhandelt von den Sozialpartnern, dringend geboten. Sie sind zur Verwirklichung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips bei der Einf\u00fchrung europ\u00e4ischer Mindestl\u00f6hne auch dringend erforderlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Auf Unternehmensebene sollen f\u00fcr grenz\u00fcberschreitend agierende Unternehmen europ\u00e4ische Betriebsvereinbarungen m\u00f6glich werden. Zur Angleichung der Entgelt- und Arbeitsbedingungen grenz\u00fcberschreitend agierender Unternehmen bed\u00fcrfen die Betriebspartner einer grenz\u00fcberschreitenden Regelungsbefugnis und Regelungsm\u00f6glichkeit. Dies entspricht einem Bed\u00fcrfnis der Praxis, die sich f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende unternehmensweite Regelungen derzeit unzul\u00e4nglicher Hilfskonstruktionen bedienen muss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\u00c4hnlich wie bei Mutterschaft und Urlaub sind auch f\u00fcr andere Dienstverhinderungsgr\u00fcnde europaweite Mindeststandards der Entgeltfortzahlung vorzusehen. Dies betrifft insbesondere die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Ungl\u00fccksfall.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Auch im Bereich der sozialen Sicherheit ist st\u00e4rkere Konvergenz der sozialen Sicherungssysteme anzustreben. Das Unionsrecht hat die nationalen Sicherungssysteme in der Vergangenheit nur koordiniert, was nicht geringgesch\u00e4tzt werden darf. Als n\u00e4chster Schritt muss aber auch im Bereich der sozialen Sicherheit eine Konvergenz angestrebt werden. Dies kann dadurch geschehen, dass die Mindeststandards der sozialen Sicherheit, zu denen sich die Mitgliedsstaaten in Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ohnedies schon verpflichtet haben, in verbindliches europ\u00e4isches Recht gekleidet werden. Auch hier geht es nicht um Vollharmonisierung, sondern um Konvergenz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Einhaltung europaweit festgelegter Sozial- und Arbeitsbedingungen muss effektiv \u00fcberwacht werden. Dazu ist es erforderlich, die Kompetenzen der Europ\u00e4ischen Arbeitsbeh\u00f6rde (ELA) entsprechend auszuweiten und ihr Kontrollbefugnisse gegen\u00fcber den Mitgliedsstaaten einzur\u00e4umen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Am europ\u00e4ischen Arbeitsmarkt herrscht zudem aktuell ein komplexes Problem: Firmen suchen intensiv nach Personal &#8211; das betrifft sowohl den Tourismus, die Landwirtschaft, den IT-Bereich als auch insbesondere den Bereich der Pflege. Auf der anderen Seite ist die Arbeitslosigkeit relativ hoch &#8211; insbesondere auch die Langzeitarbeitslosigkeit. Zu uns kommende AsylwerberInnen d\u00fcrfen nicht sofort arbeiten und auch die daheim erworbenen Qualifikationen werden oft nicht anerkannt. Die \u00fcberw\u00e4ltigende Mehrheit der AsylwerberInnen will aber arbeiten und ihren Beitrag leisten \u2013 und zwar nicht nur in Niedriglohn-Berufen. Bei der aktuellen Fluchtbewegung aus der Ukraine, die sich prim\u00e4r aus Frauen und Kindern zusammensetzt, ist dies zwar etwas leichter \u2013Vertriebenen aus der Ukraine werden Rechte einger\u00e4umt, die ansonsten nur Asylberechtigten nach einem positiv abgeschlossenen Asylverfahren gew\u00e4hrt werden, insbesondere der Zugang zum Arbeitsmarkt \u2013 aber es braucht auch hier neue Standards \u2013 zum Beispiel durch bessere Vermittlung, schnellere Anerkennung von zu Hause erworbenen Qualifikationen und ein Modell, welches es erlaubt, gleichzeitig zu arbeiten und der Aus- und Weiterbildung nachzugehen.<\/span><\/p>\n","protected":false},"featured_media":1030,"template":"","class_list":["post-988","themenkapitel","type-themenkapitel","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/themenkapitel\/988","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/themenkapitel"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/types\/themenkapitel"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1030"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=988"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}