{"id":993,"date":"2022-05-23T16:00:36","date_gmt":"2022-05-23T15:00:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/?post_type=themenkapitel&#038;p=993"},"modified":"2022-05-27T17:31:05","modified_gmt":"2022-05-27T16:31:05","slug":"gemeinsame-sicherheits-verteidigungspolitik","status":"publish","type":"themenkapitel","link":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/themenkapitel\/gemeinsame-sicherheits-verteidigungspolitik\/","title":{"rendered":"Gemeinsame Sicherheits- &#038; Verteidigungspolitik"},"content":{"rendered":"<p style=\"font-weight: 400;\">Mit dem milit\u00e4rischen Angriff Russlands auf die Ukraine tobt in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU zum ersten Mal seit ihrer Gr\u00fcndung ein Krieg zwischen zwei Staaten. Vor diesem Hintergrund hat sich der Rahmen, in dem europ\u00e4ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik gestaltet werden muss, mit dem 24. Februar 2022 radikal ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Konventionelle und nukleare Bedrohungsszenarien, von denen viele glaubten, dass sie nach 1989 \u2013 zumindest \u2013 in Europa dauerhaft der Vergangenheit angeh\u00f6rten, scheinen mit einem Male aktueller denn je.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">W\u00e4hrend lange die Meinung vorherrschte, dass sich das gemeinsame Europa in einer ver\u00e4nderten Welt im milit\u00e4rischen Bereich auf internationales Krisenmanagement konzentrieren kann, zeigt sich nun, dass die F\u00e4higkeit zur kollektiven Verteidigung von zentraler Bedeutung bleibt. Die aktuelle Entwicklung befeuert \u00fcberdies den R\u00fcstungswettlauf auf allen Ebenen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Europ\u00e4ische Union hat auf die russische Invasion mit den weitestreichenden Sanktionsbeschl\u00fcssen in ihrer Geschichte und der Gew\u00e4hrung massiver Milit\u00e4rhilfe an die Ukraine reagiert. Mit Blick auf die St\u00e4rkung der eigenen milit\u00e4rischen Kapazit\u00e4ten gibt es vorerst aber nur Auf- und Nachr\u00fcstungsank\u00fcndigungen auf einzelstaatlicher Ebene. Damit besteht ein massives Risiko, dass nun jeder EU-Staat unkoordiniert seine Verteidigungskapazit\u00e4ten erh\u00f6ht und die \u2013 schon bisher festzustellende \u2013 Ressourcenvergeudung durch 27 nationale Einzelarmeen weiter fortgesetzt wird.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Das Ziel: Die GSVP weiterentwickeln zur Verteidigungsunion\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Im Zeichen der neuen Herausforderungen besteht die Chance, aber auch die Notwendigkeit zu einer grundlegenden Neugestaltung der EU-Sicherheitspolitik, mit dem Ziel, die Europ\u00e4ische Union, wie schon seit dem Vertrag von Maastricht von 1993 angedacht, in Richtung europ\u00e4ische Verteidigungsunion weiterzuentwickeln.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die \u00f6sterreichische Bundesregierung hat schon 1992 \u2013 im Rahmen des \u00f6sterreichischen Beitrittsprozesses \u2013 in einem Aide-M\u00e9moire an alle damaligen EU-Staaten festgehalten, dass sich \u00d6sterreich bewusst ist, dass \u201eseine nationale Sicherheit mit der Sicherheit in Europa und von Europa untrennbar verbunden ist\u201c, und hinzugef\u00fcgt: \u201eDie Entwicklung wirksamer Instrumentarien f\u00fcr die Abhaltung und Sanktionierung von Aggressionen und Rechtsverletzungen liegt im vitalen eigenen Sicherheitsinteresse \u00d6sterreichs.\u201c Diese Feststellung ist heute aktueller denn je. Deshalb ist es auch vordringlich, Antworten auf eine Reihe von Grundsatzfragen zur europ\u00e4ischen Verteidigungspolitik zu finden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Grundsatzfragen auf dem Weg zu einer EU-Verteidigungsunion<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><u>GSVP \u2013 wozu?<\/u><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Dass das gemeinsame Europa eine erweiterte gemeinsame Verteidigungsf\u00e4higkeit ben\u00f6tigt, um das Zusammenleben auf unserem Kontinent auf der Basis gemeinsamer Werte innerhalb gesicherter EU-Au\u00dfengrenzen gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, steht gerade auch im Lichte der dramatischen Ereignisse in der Ukraine heute wohl au\u00dfer Zweifel. Milit\u00e4rische Kapazit\u00e4ten mit politischer Einsatzbereitschaft und realer Einsatzf\u00e4higkeit sind unabdingbar zur Abschreckung und Verhinderung von Erpressbarkeit gegen\u00fcber M\u00e4chten, die bereit sind, politische Ziele auch mit milit\u00e4rischen Mitteln gewaltsam durchzusetzen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wie f\u00fcr die meisten politischen Bereiche gilt auch f\u00fcr eine wirksame GSVP, dass eine B\u00fcndelung der milit\u00e4rischen Kapazit\u00e4ten effektiver und \u00f6konomischer ist als 27 nationalstaatliche Armeen. Erst eine politisch und milit\u00e4risch integrierte GSVP verschafft Europa die Chance auf Sicherheit, solidarisch und mit gerechter Lastenteilung.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\"><u>Kooperative globale Sicherheitspolitik<\/u><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Gerade im Angesicht wachsender Rivalit\u00e4ten zwischen den gro\u00dfen Milit\u00e4rm\u00e4chten und des offensichtlichen Bestrebens, regionale Einflusssph\u00e4ren milit\u00e4risch abzusichern, bleibt ein effektiver Multilateralismus, der auf festen internationalen Regeln aufbaut &#8211; trotz aller R\u00fcckschl\u00e4ge der j\u00fcngeren Vergangenheit &#8211; ein zentrales Ziel der Gemeinsamen Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik der EU. Das gilt v.a. auch f\u00fcr die Bereiche R\u00fcstungsbeschr\u00e4nkung\/Abr\u00fcstung und Konfliktpr\u00e4vention. Milit\u00e4risches Vorgehen sollte auch weiterhin nur gew\u00e4hlt werden, wenn es keine Alternative gibt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Im Einklang mit den entsprechenden Festlegungen im EUV und der Globalen Strategie der EU muss der sicherheitspolitische Ansatz der Union \u00fcberdies ein umfassender bleiben, mit allen seinen nichtmilit\u00e4rischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Instrumenten. Als \u201eletztes Mittel\u201c bleiben eigene milit\u00e4rische Kapazit\u00e4ten f\u00fcr die EU jedoch unabdingbar.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\"><u>Arbeitsteilung NATO \u2013 GSVP<\/u><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Offenkundig ist zugleich, dass die transatlantische Partnerschaft f\u00fcr die Sicherheit Europas unverzichtbar bleibt. Die zentrale Bedeutung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit den USA (wie auch mit Gro\u00dfbritannien) ist im Gefolge des russischen Angriffs auf die Ukraine deutlich sichtbar geworden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Au\u00dfer Frage steht dabei, dass die NATO \u2013 seit dem 24. Februar 2022 noch st\u00e4rker als bisher \u2013 das Fundament der kollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder bildet und damit auch der wichtigste Garant f\u00fcr die Verteidigung der Au\u00dfengrenzen der Union bleibt. Der Umstand, dass unter dem Eindruck des russischen \u00dcberfalls auf die Ukraine nun auch in den \u2013 bisher b\u00fcndnisfreien \u2013 EU-Mitgliedern Finnland und Schweden die Frage eines NATO-Beitritts auf der Tagesordnung steht, unterstreicht dies zus\u00e4tzlich.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Sicherung der EU-Au\u00dfengrenze zunehmend in die Eigenverantwortung der Europ\u00e4er fallen wird. Im Lichte der Erfahrungen der letzten Jahre muss das gemeinsame Europa \u00fcberdies auf die M\u00f6glichkeit vorbereitet sein, dass sich eine k\u00fcnftige US-Administration der transatlantischen Zusammenarbeit im Geiste einer \u201eAmerica first\u201c-Politik weniger stark verpflichtet f\u00fchlt als die derzeitige. Das erfordert mehr EU\/GSVP-Autonomie und Eigenverantwortung, ebenso aber die M\u00f6glichkeit des R\u00fcckgriffs auf milit\u00e4rische Kapazit\u00e4ten der EU-NATO-Staaten auch aufgrund von GSVP-Entscheidungen. Nur so kann die Duplizierung milit\u00e4rischer Kapazit\u00e4ten vermieden werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\"><u>Europ\u00e4ische Kapazit\u00e4ten\/EU-Beistandspflicht\/EU-Armee<\/u><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Zugleich muss die EU bestrebt sein, die Interoperabilit\u00e4t der Armeen ihrer 27 Mitgliedsl\u00e4nder \u2013 auf der Basis der im NATO-Rahmen entwickelten Kriterien und Instrumente \u2013 weiter zu st\u00e4rken, wozu gemeinsame Planung, Ausr\u00fcstung und Logistik, das Pooling und Sharing nationaler milit\u00e4rischer Kapazit\u00e4ten sowie der Ausbau zus\u00e4tzlicher autonomer Planungs- und Kommandostrukturen entscheidend beitragen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die St\u00e4ndige Strukturierte Zusammenarbeit\/Permanent Structured Cooperation (PESCO) bietet im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bereits seit 2017 einen politischen Rahmen, der angesichts der bestehenden Herausforderungen noch viel dynamischer als bisher gen\u00fctzt werden sollte, insbesondere auch zur St\u00e4rkung der milit\u00e4rischen Mobilit\u00e4t und f\u00fcr strategische R\u00fcstungsprojekte, f\u00fcr die im (von der Europ\u00e4ischen Kommission verwalteten) Europ\u00e4ischen Verteidigungsfonds nunmehr auch ein gemeinsames europ\u00e4isches Finanzierungsinstrument zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Ein Bereich, der sich schon jetzt, wiederum unter Ber\u00fccksichtigung von NATO-Interoperabilit\u00e4tskriterien, f\u00fcr eine sehr weitgehende europ\u00e4ische Integration eignet, ist der Bereich der Luftraumsicherung und -\u00fcberwachung.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die \u2013 von den EU-Au\u00dfen- und Verteidigungsministern im M\u00e4rz 2022 beschlossene \u2013 Schaffung einer EU-Eingreiftruppe mit bis zu 5000 Soldaten, die bis sp\u00e4testens 2025 einsatzbereit sein soll, ist potentiell ein weiterer wichtiger Schritt zur St\u00e4rkung der Handlungsf\u00e4higkeit der EU im Krisenmanagement. Voraussetzung daf\u00fcr, dass sich diese Truppe als wirksameres Instrument erweist als die bisherigen \u201eBattle Groups\u201c (die in der Praxis noch nie zum Einsatz gekommen sind), ist allerdings, dass \u00fcber deren Einsatz tats\u00e4chlich, wie geplant, flexibler als bisher entschieden werden kann und die beteiligten milit\u00e4rischen Verb\u00e4nde regelm\u00e4\u00dfig gemeinsam \u00fcben.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Unter dem Eindruck des Kriegs in der Ukraine gewinnt auch die in Artikel 42 (7) EUV verankerte EU-Beistandspflicht im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates neues Gewicht. De facto handelt es sich dabei vorerst aber nur um eine programmatische Erkl\u00e4rung, die einer Konkretisierung bedarf, insbesondere im Hinblick auf die Kooperation zwischen verb\u00fcndeten und neutralen\/b\u00fcndnisfreien EU-Mitgliedern.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">All dies sind Schritte, die in Richtung einer EU-Verteidigungsunion weisen. Eine EU-Armee im vollen Sinne dieses Wortes w\u00fcrde aber vor allem bei Krisen eine zentrale EU-Willensbildung sowie eine politisch und milit\u00e4risch entscheidungsf\u00e4hige europ\u00e4ische Befehlskette voraussetzen. Damit ist auf absehbare Zeit nicht zu rechnen. Die gezielte St\u00e4rkung der Interoperabilit\u00e4t der 27 Armeen tr\u00e4gt aber wesentlich dazu bei, die operationellen Voraussetzungen zu schaffen, dass milit\u00e4risch gemeinsam gehandelt werden kann, sobald hierf\u00fcr die politische Bereitschaft bzw. die akute Notwendigkeit gegeben ist.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Langfristiges Ziel der europ\u00e4ischen Sicherheitspolitik sollte dennoch die Schaffung einer gemeinsamen EU-Armee bleiben; eine solche Entwicklung w\u00fcrde eine grunds\u00e4tzliche Neuorientierung auch der \u00f6sterreichischen Sicherheitspolitik erfordern.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Die Rolle \u00d6sterreichs in der GSVP<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Aus Anlass seines EU-Beitritts hat \u00d6sterreich \u2013 wie auch Finnland und Schweden \u2013 f\u00f6rmlich zugesagt, dass es die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen wird, um sich als EU-Mitglied in vollem Umfang und aktiv an der Gemeinsamen Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik der EU beteiligen zu k\u00f6nnen. In diesem Sinne hat \u00d6sterreich 1998 mit dem nunmehrigen Art. 23j B-VG verfassungsrechtlich sichergestellt, dass es an allen Ma\u00dfnahmen der gemeinsamen Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik einschlie\u00dflich milit\u00e4rischer Operationen im vollen \u2013 im EUV vorgesehenen \u2013 Spektrum mitwirken kann. Damit ist seit fast 25 Jahren rechtlich gew\u00e4hrleistet, dass dort, wo \u00d6sterreich GASP-Beschl\u00fcsse umsetzt und die entsprechenden Ma\u00dfnahmen mittr\u00e4gt, europ\u00e4ische Solidarit\u00e4t Vorrang vor klassischem Neutralit\u00e4tsrecht hat.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr die in den vergangenen Wochen verschiedentlich ge\u00e4u\u00dferten Zweifel, ob denn die Teilnahme \u00d6sterreichs an einer m\u00f6glichen Eingreiftruppe oder die Gew\u00e4hrung von \u00f6sterreichischen Transitgenehmigungen f\u00fcr EU-Milit\u00e4rhilfe an die Ukraine \u00fcberhaupt \u201emit der Neutralit\u00e4t vereinbar\u201c sei, gibt es daher keine verfassungsrechtliche Basis. \u00d6sterreich kann sich ebenso an den anderen \u2013 bereits angesprochenen \u2013 priorit\u00e4ren Vorhaben im Bereich der GSVP, insbesondere an eine weiter intensivierte PESCO-Mitwirkung, auf der erw\u00e4hnten rechtlichen Basis beteiligen und sollte dies im eigenen sicherheitspolitischen Interesse mit dem Ziel einer Nutzung europ\u00e4ischer Synergien auch tun.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Besondere Aufmerksamkeit verdient die \u2013 im Zeichen der aktuellen Entwicklungen verst\u00e4rkt auf Interesse sto\u00dfende \u2013 EU-Beistandsverpflichtung gem\u00e4\u00df Art. 42 (7) EUV. Die in dieser Bestimmung enthaltene sogenannte \u201eirische Klausel\u201c gew\u00e4hrleistet, dass \u00d6sterreich als neutrales Land im Beistandsfall selbst entscheiden kann, in welcher Form es einem bedrohten EU-Partner Hilfe leistet. Es muss keinen milit\u00e4rischen Beistand leisten, kann sich aber aus freien St\u00fccken dazu entschlie\u00dfen. In der Erkl\u00e4rung von Versailles haben die Staats- und Regierungschefs der EU im M\u00e4rz 2022 betont, dass in dieser Bestimmung \u201edie Solidarit\u00e4t zwischen den Mitgliedstaaten\u201c ihren Ausdruck finde. Solidarit\u00e4t kann keine Einbahnstra\u00dfe sein. \u00d6sterreich sollte daher in der Lage sein, in Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen gem\u00e4\u00df Art. 42 (7), wenn es sich dazu entscheidet, gegebenenfalls auch einen milit\u00e4rischen Beitrag zu leisten.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\">Hierf\u00fcr \u2013 aber auch f\u00fcr die Mitwirkung am vollen Spektrum der Aufgaben des EU-Krisenmanagements (einschlie\u00dflich der Beteiligung an der geplanten EU-Eingreiftruppe) \u2013 m\u00fcsste das \u00d6sterreichische Bundesheer, wie schon von der BH-Reformkommission im Jahr 2004 empfohlen, jedoch in erheblich st\u00e4rkerem Umfang als bisher \u00fcber geeignete \u2013 voll interoperable \u2013 Kaderpr\u00e4senzverb\u00e4nde verf\u00fcgen. Der Aufbau dieser im GASP-Rahmen einsetzbaren milit\u00e4rischen Kapazit\u00e4ten sollte daher eine wesentliche Priorit\u00e4t der laufenden Bem\u00fchungen zur St\u00e4rkung des Bundesheeres sein.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Abschlie\u00dfende Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Bedeutung einer wirksamen kollektiven Verteidigung Europas unterstrichen, deren Fundament f\u00fcr die absehbare Zukunft die NATO bleibt. Zugleich ist es im Lichte des Kriegs aber auch von zentraler Bedeutung, dass die EU ihre autonome verteidigungspolitische Handlungsf\u00e4higkeit st\u00e4rkt, insbesondere durch:<\/p>\n<ul>\n<li>erh\u00f6hte Interoperabilit\u00e4t der Armeen der 27 EU-Staaten (unter Ber\u00fccksichtigung der etablierten NATO-Interoperabilit\u00e4tskriterien);<\/li>\n<li>intensivierte Nutzung der Instrumente der St\u00e4ndigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO), mit besonderem Fokus auf milit\u00e4rische Mobilit\u00e4t und strategische R\u00fcstungskooperation;<\/li>\n<li>Aufbau der geplanten EU-Eingreiftruppe;<\/li>\n<li>Konkretisierung der EU-Beistandsverpflichtung gem\u00e4\u00df Art. 42 (7) EUV mit Blick auf die Kooperation zwischen neutralen\/b\u00fcndnisfreien EU-Mitgliedern und EU-Staaten, die auch der NATO angeh\u00f6ren.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">\u00d6sterreich sollte sich an diesen Bestrebungen im Einklang mit der geltenden Verfassungslage (insbesondere Art. 23j B-VG) aktiv und solidarisch beteiligen und daf\u00fcr im Rahmen der Bem\u00fchungen zur St\u00e4rkung des Bundesheeres auch die erforderlichen operationellen Voraussetzungen schaffen.<\/span><\/p>\n","protected":false},"featured_media":1032,"template":"","class_list":["post-993","themenkapitel","type-themenkapitel","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/themenkapitel\/993","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/themenkapitel"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/types\/themenkapitel"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1032"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=993"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}