{"id":998,"date":"2022-05-23T14:00:35","date_gmt":"2022-05-23T13:00:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/?post_type=themenkapitel&#038;p=998"},"modified":"2022-05-27T17:32:32","modified_gmt":"2022-05-27T16:32:32","slug":"buergerbeteiligung","status":"publish","type":"themenkapitel","link":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/themenkapitel\/buergerbeteiligung\/","title":{"rendered":"B\u00fcrgerbeteiligung"},"content":{"rendered":"<p style=\"font-weight: 400;\">Der Satz \u201eAlle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger haben das Recht, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen\u201c befindet sich heute in Artikel 10 EUV, der die repr\u00e4sentative Demokratie als Arbeitsweise der EU beschreibt und das Teilhaberecht der B\u00fcrgerInnen demnach vorrangig parlamentarisch verortet. Urspr\u00fcnglich, n\u00e4mlich im ersten Entwurf der Konventsarbeitsgruppe, war jene Aussage jedoch als Paragraph 1 eines mit Grundsatz der partizipativen Demokratie betitelten Artikels vorgesehen gewesen und hatte den Fokus von der ohnehin au\u00dfer Frage stehenden repr\u00e4sentativen auf die partizipative Demokratie gelenkt. Auf dem Weg vom Konventsentwurf \u00fcber den Verfassungsvertrag bis schlie\u00dflich zum in Geltung stehenden Vertrag von Lissabon gingen aber nicht nur die Artikel\u00fcberschriften verloren, sondern auch das bei einigen Konventsmitgliedern anf\u00e4nglich durchaus zu verzeichnende Bem\u00fchen, tats\u00e4chlich einen Paradigmenwechsel in der Legitimationsweise der Europ\u00e4ischen Union anzusto\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die zus\u00e4tzlichen Beteiligungsbestimmungen, die wir nunmehr im Artikel 11 EUV finden, gehen mit Ausnahme der bescheidenen Erweiterung um ein nicht-bindendes Volksbegehren \u2013 die Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiative \u2013 nicht \u00fcber jene Partizipationsvorstellungen hinaus, die ohnehin bereits 2001 im Wei\u00dfbuch Europ\u00e4isches Regieren der Kommission enthalten waren. So sind durch den Vertrag von Lissabon beispielsweise die schon im Wei\u00dfbuch angelegten und praktizierten Online-Konsultationsmechanismen fortgef\u00fchrt, ohne sie mit echten Teilhaberechten auszustatten. Nach allgemeiner politikwissenschaftlicher \u00dcberzeugung bieten sie keine Form partizipativer Demokratie, sondern lassen sich blo\u00df als Governanceinstrument klassifizieren, um Kommissionsentscheidungen mehr Inputlegitimation zu verschaffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Dar\u00fcber hinaus werden die etablierten Instrumente nur von einer Minderheit der Teilhabeberechtigten tats\u00e4chlich genutzt und verst\u00e4rken somit die bestehende soziale Schieflage in der Repr\u00e4sentation und Responsivit\u00e4t des politischen Systems der Europ\u00e4ischen Union. Der auch \u201eReformvertrag\u201c genannte Vertrag von Lissabon hat es demnach verabs\u00e4umt, die partizipative Demokratie substanziell auszubauen und dadurch der Europ\u00e4ischen Union nach dem sp\u00e4testens in den 1990er Jahren verlorengegangenen permissive consensus eine f\u00fcr die Zukunft tragf\u00e4hige legitimatorische Grundlage zu geben. Das in Literatur und Feuilleton hinreichend beschriebene Demokratiedefizit besteht weiter, zumal \u201eDemokratie\u201c und \u201ePartizipation\u201c auf der diskursiven Ebene mehr Aufmerksamkeit erhalten als in der politischen Praxis.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wie nicht zuletzt die Umfragen im Eurobarometer sowie die Ergebnisse der Konferenz zur Zukunft Europas zeigten, verlangen die B\u00fcrgerInnen eine partizipatorische Wende des europ\u00e4ischen politischen Systems. Es bedarf einer konkreten Beteiligungsrevolution statt blo\u00df rhetorischer Ver\u00e4nderungen ohne konkrete Auswirkungen. Laut Special Eurobarometer 500 Future of Europe (2021) fordert die \u00fcberwiegende Mehrheit der Europ\u00e4erInnen (92%), dass den B\u00fcrgerInnen bei Entscheidungen, die die Zukunft Europas betreffen, mehr Geh\u00f6r geschenkt wird. Zwar halten 55% der Befragten die Teilnahme an Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament (EP) f\u00fcr den wirksamsten Weg, allerdings bef\u00fcrwortet ein \u00fcberaus gro\u00dfer Teil der Befragten durchaus ein gr\u00f6\u00dferes Mitspracherecht der Unionsb\u00fcrgerInnen bei Entscheidungen, die die Zukunft Europas betreffen. Zudem bef\u00fcrworten 45% der Europ\u00e4erInnen die EU zwar grunds\u00e4tzlich, allerdings nicht in ihrer bisherigen Form.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Auf Grundlage eigener Forschungsergebnisse sowie in Zusammenschau der Beratschlagung in den B\u00fcrgerforen der Konferenz zur Zukunft Europas, des European Youth Event (EYE) 2021 sowie der B\u00fcrgerInnendialoge des B\u00fcrgerInnen Forum Europa sprechen wir die folgenden Empfehlungen aus:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><u>Aufstellung l\u00e4nder\u00fcbergreifender Kandidatenlisten:<\/u><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wir empfehlen, die bereits vor einigen Jahren gemachten ersten Reformschritte wieder aufzunehmen und den Weg transnationaler Listen zu Ende zu gehen. Da l\u00e4nder\u00fcbergreifende Kandidatenlisten auch den W\u00fcnschen der B\u00fcrgerforen entsprechen, empfehlen wir, sie f\u00fcr die kommenden Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament (2024) zu verwirklichen. F\u00fcr die Ausgestaltung stehen zwei M\u00f6glichkeiten zur Auswahl:<\/p>\n<ul>\n<li>Jede\/r EU-B\u00fcrger\/in hat eine Stimme f\u00fcr eine\/n Kandidaten\/Kandidatin auf einer EU-weiten transnationalen Liste, die von europ\u00e4ischen Parteien aufgestellt wird.<\/li>\n<li>Jede\/r EU-B\u00fcrger\/in hat zwei Stimmen: eine Stimme f\u00fcr eine\/n Kandidaten\/Kandidatin auf einer nationalen Liste, die von den nationalen Parteien aufgestellt wird (Status quo), und eine Stimme f\u00fcr eine\/n Kandidaten\/Kandidatin auf einer EU-weiten transnationalen Liste, die von europ\u00e4ischen Parteien aufgestellt wird. Dieser zweite Vorschlag k\u00f6nnte f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit (EP-Wahl 2024) herangezogen werden, w\u00e4hrend ab 2029 nur noch aus transnationalen Listen gew\u00e4hlt w\u00fcrde.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n<p style=\"font-weight: 400;\"><u>Echte SpitzenkandidatInnen<\/u><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wir empfehlen, das seit 2014 etablierte System der SpitzenkandidatInnen tats\u00e4chlich f\u00fcr die Besetzung der Kommissionspr\u00e4sidentschaft heranzuziehen, anstatt bei den Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament Pers\u00f6nlichkeiten ins Rennen zu schicken, die hinter verschlossenen T\u00fcren schlie\u00dflich keine Chance auf diesen Posten erhalten. Die Irref\u00fchrung der W\u00e4hlerInnen schadet dem Vertrauen ins politische System und gibt der Kritik am Demokratiedefizit der EU weitere Nahrung.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><u>Schaffung eines EU-weiten W\u00e4hlerverzeichnisses &amp; Eintragung von Amts wegen am Hauptwohnsitz<\/u><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Bislang m\u00fcssen sich EU-B\u00fcrgerInnen, die in einem anderen als ihrem Staatsb\u00fcrgerschaftsstaat leben, bei EP-Wahlen registrieren. Beispiel \u00d6sterreich: Nicht- \u00f6sterreichische EU-B\u00fcrgerInnen mit Hauptwohnsitz in \u00d6sterreich m\u00fcssen einen Antrag stellen, um in der Europaw\u00e4hlerevidenz erfasst zu werden, wohingegen sie in die lokalen W\u00e4hlerevidenzen (z.B. f\u00fcr die Teilnahme an Gemeinderatswahlen) von Amts wegen eingetragen werden. Wir empfehlen die Eintragung in die Europaw\u00e4hlerevidenz am Hauptwohnsitz von Amts wegen. Durch diese Neuerung entf\u00e4llt das Recht, wahlweise die \u00f6sterreichischen Mitglieder des Europ\u00e4ischen Parlaments (MEP) oder die Abgeordneten des Herkunftslandes zu w\u00e4hlen. Zu w\u00e4hlen w\u00e4ren nur noch die MEP im aktuellen Hauptwohnsitzstaat.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><u>Wahlberechtigung auch f\u00fcr regionale und nationale Wahlen<\/u><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wir empfehlen zur St\u00e4rkung der Unionsb\u00fcrgerschafft, dass EU-B\u00fcrgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nehmen, nicht nur auf kommunaler Ebene wahlberechtigt sind, sondern an allen Wahlen teilnehmen d\u00fcrfen. Als europ\u00e4isches Grundprinzip sollten gelten, dass ausschlie\u00dflich dort gew\u00e4hlt wird, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist: Wer hier lebt, ist von hier. Unsere Empfehlung schlie\u00dft an erste Vorst\u00f6\u00dfe an, wie sie zum Beispiel der Vorarlberger Landtag mit den Stimmen von \u00d6VP, Gr\u00fcnen, SP\u00d6 und NEOS im Feber 2019 f\u00fcr die Landtagswahlen bereits ausgesprochen hat.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Angleichung des aktiven und passiven Wahlalters zum EP sowie Senkung auf 16 Jahre: W\u00e4hrend f\u00fcr \u00d6sterreicherInnen und MalteserInnen (und f\u00fcr BelgierInnen ab 2024) das aktive Wahlalter 16 gilt, d\u00fcrfen andere EU-B\u00fcrgerInnen erst mit 18 ihre MEPs w\u00e4hlen. Noch gr\u00f6\u00dfer sind die Unterschiede beim passiven Wahlalter: W\u00e4hrend man als \u00d6sterreicherIn mit 18 zum MEP gew\u00e4hlt werden darf, m\u00fcssen GriechInnen bereits 25 Jahre alt sein, um zu kandidieren.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wir empfehlen, der Resolution des Europ\u00e4ischen Parlaments aus dem November 2015 (2015\/2035(INL)) Folge zu leisten und das Wahlalter EU-weit zu vereinheitlichen und zudem in beiden F\u00e4llen auf 16 Jahre zu senken. Das niedrige passive Wahlrecht soll zu einer Erh\u00f6hung der Wahlbeteiligung junger Menschen sowie ihrer Identifikation mit den demokratischen Werten der EU durch deskriptive Repr\u00e4sentation im Europ\u00e4ischen Parlament beitragen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><u>Erkl\u00e4rung des 9. Mai zum Wahltag und Feiertag<\/u><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wir empfehlen als langfristiges Ziel, einen einzigen EU-weiten Wahltag f\u00fcr die Wahlen zum EP (und als Stimmtag f\u00fcr k\u00fcnftige EU-Volksabstimmungen, siehe unten) zu etablieren, n\u00e4mlich den Europatag am 9. Mai. Da dies allerdings mit nationalen Traditionen bricht \u2013 manche Staaten w\u00e4hlen an Sonntagen, andere an Wochentagen \u2013 und somit f\u00fcr Unmut sorgen k\u00f6nnte, ist die Erkl\u00e4rung des 9. Mai zu einem Feiertag in \u00d6sterreich das kurzfristige Ziel. Dieser zus\u00e4tzliche Urlaubstag und schulfreie Tag w\u00fcrde eine positive Assoziation mit der EU hervorrufen und vermutlich die Wahlbeteiligung erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Europ\u00e4ische B\u00fcrgerversammlungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Aufbauend auf den positiven Erfahrungen mit den B\u00fcrgerforen der Konferenz zur Zukunft Europas empfehlen wir regelm\u00e4\u00dfige Europ\u00e4ische B\u00fcrgerversammlungen (EB), die per Losverfahren und repr\u00e4sentativ gestaltet sind. Durch diese Teilhabe der EU-B\u00fcrgerInnen an der Politikgestaltung w\u00fcrde die Transparenz der Entscheidungsfindung verbessert, die demokratische Legitimit\u00e4t erh\u00f6ht und letztlich wohl das Misstrauen in die politischen Institutionen allm\u00e4hlich \u00fcberwunden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr die Ausgestaltung der EB stehen mehrere M\u00f6glichkeiten zur Auswahl:<\/p>\n<ul>\n<li>eine verpflichtende EB pro Jahr zu einem aktuellen Thema;<\/li>\n<li>EB zu taxativ aufgelisteten Themen: Gesetzes\u00e4nderungen in bestimmten Politikbereichen werden verpflichtend einer EB unterworfen<\/li>\n<li>EB als Konsequenz von Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinitiativen (EBI): EBI, die die erforderlichen Unterschriften (1 Million aus mindestens 7 EU-Staaten) erreichen, f\u00fchren zu einer EB.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>\u00a0EU-weite Volksabstimmungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Um die direkte Teilhabe der EU-B\u00fcrgerInnen zu st\u00e4rken und die Identifikation mit der EU zu erh\u00f6hen, empfehlen wir die Einf\u00fchrung EU-weiter Volksabstimmungen. F\u00fcr deren Ausgestaltung stehen mehrere M\u00f6glichkeiten zur Auswahl:<\/p>\n<ul>\n<li>Volksabstimmungen nach erfolgreichen Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinitiativen (EBI)<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Erfolgreiche B\u00fcrgerinitiativen werden im EP diskutiert und f\u00fchren zu einer EB. Die InitiatorInnen der EBI und VertreterInnen der EB erarbeiten im und gemeinsam mit dem EP einen Vorschlag f\u00fcr eine EB. Sollten InitiatorInnen sowie die VertreterInnen der EB und das EP zu keinem gemeinsamen Legislativvorschlag kommen, f\u00fchrt dies zu einer EU-weiten Volksabstimmung. Bei diesem haben die EU-Institutionen die M\u00f6glichkeit, am Stimmzettel einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten.<\/p>\n<ul>\n<li>Volksabstimmungen zu Vertrags\u00e4nderungen: siehe unten bei \u201everfassungsgebende Versammlung\u201c<\/li>\n<li>Regelm\u00e4\u00dfige Frage nach Verfassungskonvent<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Nach dem Vorbild US-amerikanischer automatic ballot referrals empfehlen wir, alle zwanzig Jahre \u2013 also anl\u00e4sslich jeder vierten Wahl zum Europ\u00e4ischen Parlament \u2013 auf dem Stimmzettel den Wunsch nach einem neuerlichen Verfassungskonvent zu erheben. Auf diese Weise erlangt jede Generation die M\u00f6glichkeit, dar\u00fcber abzustimmen, ob die Verfasstheit der Europ\u00e4ischen Union weiterhin zeitgem\u00e4\u00df ist. Eine qualifizierte Mehrheit aus Stimmen und Staaten l\u00f6st eine verfassungsgebende Versammlung aus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>St\u00e4rkung des Europ\u00e4ischen Parlaments<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Das Europ\u00e4ische Parlament ist das einzige direkt gew\u00e4hlte, multinationale Parlament der Welt mit Gesetzgebungskompetenz. Unsere Parlamente sind das Herzst\u00fcck der liberalen europ\u00e4ischen Demokratie. Auch aus diesem Grund treten wir f\u00fcr den Grundsatz ein, dass es keine Entscheidung auf EU-Ebene ohne die gleichberechtigte und legislative Mitentscheidung des EP gibt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Deshalb muss die Einstimmigkeit im Rat, wie in vielen Kapiteln und Bereichen gefordert, fallen und durch Mitentscheidung des EP und demokratischer doppelter Mehrheit (Mehrheit der Staaten, Mehrheit der B\u00fcrgerInnen) im Rat ersetzt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Au\u00dferdem ist das Europ\u00e4ische Parlament mit einem vollst\u00e4ndigen Initiativrecht und einer vollst\u00e4ndigen Budgethoheit auszustatten. Zudem soll das EU-Parlament auch in seiner Kontrollfunktion gest\u00e4rkt werden und die M\u00f6glichkeit erhalten, Untersuchungsaussch\u00fcsse einzusetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>EU-Verfassungskonvent<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Um zahlreiche der genannten Empfehlungen und insbesondere jene, die Vertrags\u00e4nderungen bed\u00fcrfen, breit zu diskutieren, empfehlen wir, einen EU-Verfassungskonvent einzuberufen, in dessen Zentrum eine Europ\u00e4ische B\u00fcrgerversammlung steht. Den Abschluss der verfassungsgebenden Versammlung bildet eine EU-weite Volksabstimmung, die am Europatag (9. Mai) stattfinden soll, welcher \u2013 wie erw\u00e4hnt &#8211; als zus\u00e4tzlicher Feiertag ausgestaltet werden sollte.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Als Vorbild k\u00f6nnten die Verfassungsversammlungen Irlands und Islands dienen, in denen den B\u00fcrgerInnen eine zentrale Rolle zukam. Denn ein solcher Konvent nach Artikel 48 darf nicht hinter verschlossenen T\u00fcren ablaufen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Im Gegenteil: Jetzt sollte der Moment sein, an dem die EU sich weiter \u00f6ffnet und die B\u00fcrgerInnen vermehrt und aktiv in diesen Prozess einbezieht &#8211; in Form von echten Mitwirkungsangeboten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Bestehende demokratische Instrumente besser bekannt machen<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><u>EU-Demokratie-Website:<\/u> Wir empfehlen neben all den genannten Neuerungen, die bestehenden demokratischen Beteiligungsm\u00f6glichkeiten besser bekannt zu machen. Das Wissen \u00fcber die demokratischen Instrumente ist keine Holschuld der B\u00fcrgerInnen sondern ihr Recht und damit eine Bringschuld staatlicher und europ\u00e4ischer Einrichtungen. Viele Verfahren, wie etwa Online-Konsultationen, sind nicht sichtbar genug, was unter anderem an einer Dislozierung liegt. Wir empfehlen deshalb die Gestaltung einer digitalen Plattform, auf der s\u00e4mtliche aktuelle Abstimmungsm\u00f6glichkeiten zusammengefasst sind (\u201eEU-Demokratie-Website\u201c). Auf dieser Website w\u00fcrden aktuelle Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiativen ebenso aufscheinen wie Konsultationen der Europ\u00e4ischen Kommission und Petitionen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><u>EU-Demokratie-Bildung \/ EU-Demokratie-Inserate:<\/u> Dar\u00fcber hinaus empfehlen wir, die Teilhabe an der Europ\u00e4ischen Union in die praktische politische Bildung aufzunehmen sowie regelm\u00e4\u00dfig Informationsinserate \u00fcber aktuelle Beteiligungsm\u00f6glichkeiten in Massenmedien zu schalten: Die Lehrpl\u00e4ne sollten vorsehen, mindestens einmal pro Monat im Unterricht die EU-Demokratie-Website aufzurufen, um aktuelle Partizipationsm\u00f6glichkeiten und Themen zu diskutieren. Au\u00dferdem sollten einmal pro Monat in \u00fcberregionalen Tageszeiten sowie im \u00f6ffentlichen Rundfunk Einschaltungen im \u00f6ffentlichen Interesse (\u201eBelangsendung\u201c) get\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Demokratiefonds: Partizipation finanziell unterst\u00fctzen<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wie zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, ist Partizipation auch eine Frage der sozialen Lage. Wer \u00fcber mehr Bildung und Verm\u00f6gen verf\u00fcgt, nimmt auch mehr M\u00f6glichkeiten der Beteiligung wahr. Dies hat wiederum Auswirkung auf die Themensetzung und die politische Responsivit\u00e4t. Um die soziale Schieflage zumindest ein wenig auszugleichen, empfehlen wir die Einrichtung eines Demokratiefonds. Aus diesem k\u00f6nnten Anschubfinanzierungen f\u00fcr Europ\u00e4ische B\u00fcrgerinitiativen, zwischenstaatliche B\u00fcrgerforen und \u00e4hnliche demokratief\u00f6rdernde Interaktionen beglichen werden, wie sie auch das Europ\u00e4ische B\u00fcrgerforum empfiehlt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Vorrang f\u00fcr Demokratie als EU-Beitrittskriterium<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wir empfehlen, dem Kopenhagener Kriterium der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung Vorrang gegen\u00fcber dem wirtschaftlichen Kriterium einzur\u00e4umen. Beitrittskandidaten, die sich durch besondere Errungenschaften im Bereich der Partizipation auszeichnen, sollten vorrangig aufgenommen werden.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":1036,"template":"","class_list":["post-998","themenkapitel","type-themenkapitel","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/themenkapitel\/998","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/themenkapitel"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/types\/themenkapitel"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1036"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.buergerforum-europa.at\/sv\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=998"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}